Bildrechte vor Gründung der GmbH übertragen
vom 6.10.2015
40 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Henning Twelmeier / Pforzheim
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, in diesem speziellen Fall geht es darum, dass ein Mitbewerber in Form einer Abmahnung behauptet, Bildrechte zu besitzen und fordert die Unterlassung und Schadensersatz. In der Anlage der Abmahnung ist ein Nutzungsvertrag für Fotografien angehängt. In diesem Nutzungsvertrag überträgt der Fotograf alle Rechte dem Abmahner. Der Abmahner ist eine GmbH. De ...