Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für ihre Anfrage, die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Nach meiner Auffassung sind die Klauseln in den AGB, wonach sich der Vertrag um 12 Monate verlängert, unwirksam. Diese Ansicht habe ich nicht exklusiv, sondern auch das AG Hamburg urteilt regelmäßig, dass die entsprechenden Regelungen von Parship unwirksam sind. So wurde Parship bzw. die Betreiberin PE Digital GmbH allein in diesem Monat schon mehrere Male verurteilt.
Auch das Landgericht Hamburg hat u.a. mit Urteil vom 15.04.2021 (312 O 162/20) festgestellt, dass die Klauseln von Parship über die automatische Vertragsverlängerung unwirksam ist.
Sie haben daher m.E. sehr gute Aussichten, bei einer Klage Ihr Geld von Parship vollständig zurückzuerhalten.
Falls noch nicht geschehen, sollten Sie ggf. noch einmal vorsorglich den Widerruf des Vertrages erklären und hilfsweise gem. § 627 BGB kündigen bzw. weiter hilfsweise die Kündigung zum nächstmöglichen Termin erklären und eine Erstattung bis in ca. 10 Tagen fordern (also z.B. bis zum 19.09.2021).
Anschließend sollten Sie die Angelegenheit dann einem Anwalt übergeben, der Parship noch einmal außergerichtlich zur Erstattung auffordert und dann Klage einreicht. Ich würde nicht empfehlen, das Klageverfahren selbst zu führen. Die Kosten muss Parship im Erfolgsfall erstatten.
Natürlich birgt jede Klage immer ein Risiko und eine Garantie für einen Erfolg gibt es nicht. Aber die Aussichten, hier zu verlieren, sind angesichts der Rechtsprechung des AG Hamburg gering.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
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