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Einzelunternehmen, Haftung, Softwarebibliothek, Open Source

| 2. Juli 2022 22:06 |
Preis: 70,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


09:15

Guten Tag,
ich warte in meiner Freizeit auf GitHub ein Open-Source-Projekt unter der GPL v3 Lizenz.
Das Projekt ist eine Softwarebibliothek, welche die Implementierung bestimmter Funktionalitäten wie beispielsweise Barcode-Scanner in Apps (Android/iOS) erleichtert.
Andere Entwickler/Unternehmen können diese Softwarebibliothek einsetzen, um sich so Zeit bei der Implementierung zu ersparen.

Dies bedeutet jedoch auch, dass ein Programmierfehler in meinem Code finanzielle Schäden verrichten kann, indem ein Unternehmen beispielsweise ein Update erstellen und veröffentlichen muss, um eine Fehlerbehebung in meiner Softwarebibliothek zu veröffentlichen. Während dieser Zeit wäre die App eventuell zudem in Teilen nicht nutzbar und es könnten somit weitere finanzielle Schäden für das Unternehmen entstehen.

Die Softwarebibliothek stammt von mir und ich besitze das Urheberrecht.
Ich möchte nun online (sog. "kommerzielle") Lizenzen gegen eine einmalige Gebühr verkaufen, welche dem Käufer das Recht einräumt, die Software zu nutzen ohne dabei den eigenen Code offenlegen zu müssen (was die GPL v3 Lizenz u. A. fordert), um somit die weitere Entwicklung der Softwarebibliothek zu finanzieren.
Auf diese Weise können Unternehmen, welche ihren Code nicht offenlegen und dennoch meine Softwarebibliothek nutzen möchten, eine Lizenz hierfür erwerben.

Da ich erst einmal nicht mit sonderlich viel Umsatz rechne, habe ich mich bei der Unternehmensform für ein Einzelunternehmen entschieden.

Ich möchte die Haftung hierbei möglichst weit beschränken, um mein Privatvermögen zu schützen.
Soweit ich das verstanden habe, kann die Haftung (mittels Lizenz oder AGB) bis auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz grundsätzlich ausgeschlossen bzw. beschränkt werden.
Gegen grobe Fahrlässigkeit kann man sich anscheinend mithilfe einer IT-Berufshaftpflichtversicherung versichern.
Somit bliebe nur noch die Haftung wegen Vorsatz.

Meine Fragen lauten:
- Sind meine Annahmen korrekt?
- Wie und wie weit kann ich Ihrer Meinung nach mein Privatvermögen mittels Haftungsbeschränkung möglichst gut schützen?
- Wo sehen Sie eventuell weitere Risiken?

Vielen Dank im Voraus!

2. Juli 2022 | 23:18

Antwort

von


(2239)
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Ihre Annahmen sind soweit korrekt. Sie sollten darauf achten, dass Ihr Haftungsausschluss keine Formulierung enthält, die von der Rechtsprechung so nicht akzeptiert wird. Dafür empfiehlt sich der Rückgriff auf eine gängige Formulierung/Vorlage oder die anwaltliche Erstellung Ihrer AGB.

Wenn Sie Einzelunternehmer sind, dann müssen Sie einen etwaigen Schaden durch Ihr Privatvermögen kompensieren, wenn das nicht durch den Haftungsausschluss oder die Versicherung passiert. Wenn Sie eine GmbH oder eine UG hätten, dann würde nur das Vermögen der Gesellschaft für die Schäden haften.

Insoweit haben Sie schon den Weg der maximalen Absicherung gewählt, wenn Sie keine Gesellschaft gründen wollen.

Sie sollten darauf achten, dass Sie für die kommerzielle Nutzung einen angemessenen Preis verlangen, der das Risiko adäquat abbildet. Also so, dass man auch im Falle eines Schadens nicht allein für die Ausgaben bereits alle Einnahmen verbraucht hat.

Es empfiehlt sich auch klar zu kommunizieren, wenn Sie gegebenfalls Updates oder Änderungen an vorhandenen Bibliotheken vornehmen, damit ein behobener Fehler auch beim jeweiligen Kunden behoben wird. Dabei würde ich einen entsprechenden Hinweis in den AGB empfehlen und auch eine proaktive Information per E-Mail und auf der Website auf der der Verkauf durchgeführt wird.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


Rückfrage vom Fragesteller 3. Juli 2022 | 08:24

Vielen Dank für Ihre Antwort!

1. Was wären Beispiele für eine Haftung wegen grober Fahrlässigkeit?
Ich habe die Befürchtung, dass vieles als "grob Fahrlässigkeit" ausgelegt werden könnte, was man selbst eventuell garnicht so eingeschätzt hätte.

2. Spielt der Umstand, dass die Bibliothek zum Zeitpunkt des Kaufs Open-Source war und somit bereits vor dem Kauf ausführlich durch den Kunden getestet werden konnte, eine Rolle vor Gericht, die sich eventuell in einem Streitfall zu meinen Gunsten auswirken könnte?
Auch bekannte Fehler in der Bibliothek, welche zu dem Zeitpunkt noch nicht behoben wurden, sind in einer Liste auf GitHub öffentlich einsehbar und werden somit transparent, auch vor dem Kauf, kommuniziert.

3. Da ich die Bibliothek ja bereits als Open-Source-Projekt unter der GPL v3 Lizenz anbiete, hafte ich demnach auch jetzt schon mit meinem Privatvermögen für etwaige Schäden?

4. Ändert der Umstand, dass ich nun "kommerzielle" Lizenzen verkaufe überhaupt etwas im Bereich der Haftung?

5. Wie schätzen Sie das Risiko insgesamt ein? Würden Sie auf Grundlage der von mir mitgeteilten Informationen dringend davon abraten?

Erneut vielen Dank im Voraus! Sie haben mir bereits sehr geholfen!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Juli 2022 | 09:15

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne nehme ich noch ergänzend Stellung, bitte beachten Sie aber, dass die Nachfragefunktion nur für Verständnisfragen gedacht ist:

1. Beispielsweise wenn Sie entgegen aller fachlichen Regeln einen Fehler machen, der dann zu einem Schaden beim Nutzer führt. Das wäre in der Tat in der Praxis ein unbestimmter Rechtsbegriff, der im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung dann anhand des konkreten Sachverhalts ausgelegt werden würde. Im Übrigen fehlt mir der Einblick in Ihre Produkt um das näher konkretisieren zu können.

2. Nein, wenn Sie das Produkt verkaufen, dann gilt zwar auch, dass Sie die bekannten Fehler offen legen und diese deshalb gar nicht Bestandteil des Leistungsumfangs sind, sich also hinterher niemand darüber beschweren kann, aber für das was Sie verkaufen haften Sie auf jeden Fall in größerem Umfang als für das was Sie verschenken bzw. unter einer kostenlosen Lizenz zur Verfügung stellen.

3. Nein, nur für Vorsatz haften Sie auf jeden Fall. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Prüfung der freien Lizenz nicht zum Umfang der Prüfung der entgeltlichen Abgabe gehört.

4. Ja, siehe oben. Sie kennen wahrscheinlich den sprichwörtlichen "geschenkten Gaul": Für eine entgeltliche Abgabe gilt immer ein strengerer Haftungsmaßstab als für eine unentgeltliche. Deshalb sollten Sie auch mit einem Haftungsausschluss arbeiten.

5. Ich kann das Risiko auf dieser Grundlage nicht wirtschaftlich abschließend evaluieren. Aber ich kann Ihnen noch einmal empfehlen, dass der Preis das mögliche Risiko adäquat abbilden sollte. Das sollten Sie auch auf Grundlage der möglichen Verwendung Ihres Produktes in einem Unternehmen erwägen und dann entsprechend festlegen. Dazu müsste man dann ein worst case scenario hochrechnen und abwägen wie wahrscheinlich dessen Eintritt ist. Und das müsste man dann durch die Anzahl der möglichen Verkäufe teilen.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-

Bewertung des Fragestellers 3. Juli 2022 | 10:28

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