Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst sollten Sie Ruhe bewahren. Wenn Sie breits mit einem Musterschreiben reagiert haben, brauchen Sie weiter nichts veranlassen. Weitere eingehende Schreiben können Sie ignorieren.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden sollte, können Sie ohne jede Begründung Widerspruch einlegen.
Wenn Sie widersprochen haben, kann die Gegenseite aufgeben oder ein Streitverfahren einleiten, bei dem ein Gericht den Anspruch auf Herz und Nieren prüft. Das Risiko, dass Sie ein solchen Prozess verlieren würden, halte ich für ziemlich gering.
Da auch die Seitenbetreiber dies wissen, versuchen sie durch Drohkulisse, Sie zu einer "freiwilligen" Zahlung zu bewegen.
Leider lassen sich viele dadurch einschüchtern und zahlen entnervt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche einen ruhigen Abend.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Belgardt
(Rechtsanwalt)
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