Verjährung eines Anspruches aus einem Titel?
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Die Verjährung im Inkassorecht bezeichnet den Zeitraum, nach dessen Ablauf eine Forderung nicht mehr durchgesetzt werden kann. Die Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Die häufigsten rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Verjährung sind:
1. Unklarheit über den Beginn der Verjährungsfrist: Der genaue Zeitpunkt, ab dem die Verjährungsfrist zu laufen beginnt, kann strittig sein.
2. Hemmung der Verjährung: Bestimmte Umstände, wie zum Beispiel Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner, können die Verjährung hemmen, also den Ablauf der Verjährungsfrist vorübergehend stoppen.
3. Neubeginn der Verjährung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Verjährungsfrist neu beginnen, zum Beispiel durch eine Anerkennung der Schuld.
4. Unklarheit über die Länge der Verjährungsfrist: Je nach Art der Forderung können unterschiedliche Verjährungsfristen gelten.
5. Einrede der Verjährung: Die Verjährung muss vom Schuldner geltend gemacht werden, sie wirkt nicht automatisch.
6. Verjährung von Nebenforderungen