Eigentumswohnung / Sondernutzungsrecht / Wartung der überlassenen Dachfläche
beantwortet von
Rechtsanwalt Henry Naeve / Hamburg
Folgender Passung liegt in der Teilungserklärung vor: "Der jeweilige Eigentümer der im Aufteilungsplan mit Nr.x bezeichneten Wohnung wird das ausschließliche, alleinige und unentgeltliche Sondernutzungsrecht eingeräumt an der von der xxxstraße aus gesehenen rechten Hälfte des Daches der Hubgarage. Die Kosten der Wartung und Pflege der zur Nutzung überlassenen Dachfläche trägt der jeweilige Eigent ...