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Kosten für 2. Wartung der Gastherme

| 1. Februar 2005 18:43 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


21:58

Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß gesonderter Vereinbarung bin ich zur Wartung der Gastherme verpflichtet. Diese wird auch jährlich von mir durchgeführt, so auch im Herbst des letzten Jahres.
Kurz darauf erfolgte durch den Schornsteinfeger u. a. die Kohlenmonoxidmessung, welche über den Normwerten lag.
Aufgrund dessen unterrichtete ich die Vermieterin davon, welche dann eine Firma mit der 2. Wartung der Therme beauftragte.
Laut dieser Firma ist die Wartung nicht ordnungsgemäß ausgeführt worden. (Dieses stimmt nicht.)
Die Kosten für die 2. Wartung und für die Nachmessung durch den Schornsteinfeger soll ich nun zahlen.

1. Februar 2005 | 18:54

Antwort

von


(918)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ihre Frage darf ich wie folgt beantworten:

Sofern Sie die Ihnen obliegende Wartung der Gastherme ordnungsgemäß durchgeführt haben, fällt die Notwendigkeit der 2. Wartung nicht in Ihren Verantwortungsbereich. Dann wird der erhöhte Kohlenmonoxidanteil auf einen Gerätefehler zurückzuführen sein, für den Sie nicht einstehen müssen.

Behauptet aber die von der Vermieterin beauftragte Firma, daß die Wartung von Ihnen nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, müssten Sie den Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung erbringen.

Aus Ihren Zeilen geht leider nicht hervor, ob Sie die Wartung selbst durchgeführt haben, oder eine Firma damit betraut haben. Im letzteren Fall sollten Sie sich von dort bestätigen lassen, daß die Wartung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Haben Sie die Wartungsarbeiten aber selbst durchgeführt, wird Ihnen der Nachweis schwer fallen, sofern es keinen Zeugen für die Sach- und Fachgerechtheit der Wartung gibt.

Entscheidend wird also nicht sein, ob Sie die fachgerecht durchgeführt haben, sondern ob Sie dies auch beweisen können. Können Sie den Nachweis nicht führen, haben Sie leider, in einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die schlechteren Karten, wenn auf Seiten der Vermieterin die nun betreute Firma darlegt und behauptet, daß Ihre Wartung nicht sach- und fachgerecht war und ggf. einzelne Arbeiten konkret benennen kann.

Bevor Sie es also auf einen Streit mit der Vermieterin ankommen lassen, sollten Sie Ihre Chancen vor diesem Hintergrund überdenken. Wurde die Wartung von Ihnen nämlich nicht ordnungsgemäß durchgeführt, gingen die nun notwendig gewordenen Kosten in der Tat leider zu Ihren Lasten.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 1. Februar 2005 | 21:45

Die Wartung der Gastherme wird seit Einbau Derselben immer von der gleichen, von mir beauftragten Firma durchgeführt. Die Arbeiten der Firma (sie haben auch etliche andere Installationen in der Wohnung durchgeführt) waren immer sehr gut. Das sind noch Handwerker, die den Arbeitsplatz sogar sauber verlassen.
Der Inhaber der Installationsfirma, die die Vermieterin beauftragte, zeigte mir den angeblich stark verschmutzten Brenner. Ich konnte optisch absolut nichts feststellen. Letzter Satz auf dem Auftragsschein:"Gerät ist offenbar mangelhaft bei der Wartung gereinigt worden".
Wollte der Vermieterin vorschlagen, 1/2 zu übernehmen. Sie ist ausgesprochen prozessfreudig.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Februar 2005 | 21:58

Daß Sie eine bewährte Firma beauftragt haben, die vor Gericht sicherlich ihre ordnungsgemäße Arbeit bestätigen wird, verbessert Ihre Situation natürlich deutlich. Meine Empfehlung: Zeigen Sie "Ihrer" Firma den Arbeitsbericht der "Kollegen" und bitten Sie sie sich schriftlich dazu einzulassen. Mit der Stellungnahme weisen Sie die Ansprüche der Vermieterin zurück, oder, falls Sie einen Prozeß nicht riskieren möchten, unterbreiten Sie ihr den Vergleichsvorschlag. Sollte Sie darauf nicht eingehen, werden Sie im Prozeß die von Ihnen beauftragte Firma als Zeugen benennen können, und sollten ihr - sicherheitshalber - den Streit verkünden, damit Sie im Falle eines Unterliegens ihre Ansprüche gegen diese Firma geltend machen können.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen morgen gerne telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann

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