Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst ist zu prüfen, ob Sie dem Grunde nach überhaupt verpflichtet wären, solche Kosten gem. Mietvertrag zu übernehmen. Wenn es dazu keine mietvertragliche Regelung gibt, dann müssen Sie die Kosten nicht übernehmen.
Wenn die Anlage als wartungsfrei deklariert wurde und es keine neue Information des Herstellers gibt, dann sind Sie nicht verpflichtet die Kosten zu tragen. Denn die nicht notwendige Wartung verstößt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 556 Abs. 3 S. 1 BGB.
Sofern die Wartung durch den Mietvertrag und durch den Hersteller legitimiert ist, sind Sie jedoch nicht verpflichtet die gesamten Kosten zu tragen, auch wenn die Kosten im Mietzeitraum entstanden sind. Über die Kosten ist gem. § 556 Abs. 3 BGB jährlich abzurechen und wenn ein Mieterwechsel im laufenden Jahr erfolgt, sind die Kosten anteilig zu berechnen. Sie sollten für diesen Fall prüfen, ob nur Kosten der Wartung berechnet wurden, denn Kosten der Reparatur u.a. sind nicht umlegbar.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Antwort
vonRechtsanwältin Simone Sperling
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Danke, mir ist nicht ganz klar was hier "anteilig" bedeutet. Die Anlage wurde in 9 Jahren nie gewartet. Wir haben 3 Jahre im Mietobjekt gewohnt. Wie es aussieht ist keine (!) jährliche Wartung erforderlich sondern in wesentlich längeren Zeiträumen (mir unbekannt wie lange, denke alle 4-5 Jahre). Es wurde uns gegenüber nur erwähnt dass die Heizung "jetzt wohl doch nicht wartungsfrei ist". Was bedeutet dann "anteilig"? Danke schön!
Anteilig bedeutet auf 12 Monate verrechnet. D.h. wenn Sie von Januar bis Juli die Wohnung genutzt habne, dann müssten Sie 7/12 der Kosten tragen. Wenn Ihnen gesagt wurde, dass die Heizung wartungsfrei ist, dann müssen Sie nur Kosten tragen, wenn sich etwasnach der Aussage geändert hat. Wenn die Aussage jeodch falsch war, dann müssen die Kosten nicht tragen, da es so ncht verienbart war. DIe Kosten sind erst mit der Nebenkostenabrechnung zu zahlen, gegen welche Sie dann Widerspruch einlegen sollten, wenn die Abrechung vorliegt.