Mietbürgschaft widerrufen, Kaution liegt vor - Konsequenzen?
vom 15.4.2016
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Ich habe vor drei Jahren einen unbefristeten Mietvertrag unterschrieben für eine 3-Raum-Wohnung. Dort leben ich als alleinige Hauptmieterin - und mit Genehmigung - zwei Untermieter. Wir hatten damals eine Kaution von drei Nettokaltmieten hinterlegt. Zusätzlich wollte die Hausverwaltung, da ich Studentin bin, eine Bürgschaft für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis. Diese wurde von meinem ...