Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Basis Ihrer Schilderung wie folgt beantworten:
Grundsätzlich sind Sie dann, wenn Sie einen Mietvertrag unterschreiben, auch zur Zahlung der Miete verpflichtet und können den Vertrag mit gesetzlicher Frist (3 Monate) kündigen. Einen Anspruch auf vorzeitige Beendigung des Vertrages haben Sie nicht, auch nicht dann, wenn Sie einen Nachmieter präsentieren.
Sie sollten daher mit dem Vermieter Regelungen treffen, sofer der bereit ist, sich darauf einzulassen.
Ansonsten müssen Sie eben riskieren, drei Monate eine Miete zahlen zu müssen, ohne die Wohnung selber nutzen zu können.
Für die Übergangszeit ist es Ihnen zumutbar, arbeiten zu gehen und die Zeit bis zum Studienbeginn über sich selber zu unterhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
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Danke für die schnelle Antwort. Ich habe aber mit der Frage eher gemeint was ist wenn ich einen direkten Mieter anstatt mir finde, also der dann z.b. am 1.9.09 einzieht, sowas wie ein Untermieter? Wenn es sich um einen längeren Mietvertag handelt wäre ja soetwas für mich zwingend notwendig.
Es mag sein das arbeiten für die Übergangszeit zumutbar ist aber kann ich nicht trotzdem etwas bekommen? Wenn ich keine Arbeit finde?
Leider sind Sie nicht auf den Teil eingegangen:
Wie gut stehen eigentlich die Chancen einen Studienplatz einzuklagen wenn man nicht genommen wird und wie viel kostet sowas in der Regel?
Sehr geehrter Fragesteller,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie hier für den Mindesteinsatz keine Klärung aller möglichen Rechtsprobleme erwarten können.
Ihre Nachfragen sind keine Nachfragen, sondern neue Frage, die Sie auch entsprechend mit einem Einsatz versehen sollten.
Zu den Chancen einer Klage auf Zuweisung eines Studienplatzes kann aufgrund fehlender Infos nichts gesagt werden, das wäre Hellseherei.
Mit freundlichen Grüßen