Laut Mietvertrag "besenreine Rückgabe", was muss tatsächlich gemacht werden?
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Mietvertrag von 1959 mit Passus "besenreine Rückgabe" Wohnung war ursprünglich mit PVC-Belag versehen u. wurde im Laufe d. Zeit mit Teppichboden ausgestattet, sowie Tapeten an Wand und Decke. Außerdem wurden Einbauschränke/-Regale i.d. Abstellkammer angebracht u. eine EBK installiert. Frage: was muß definitiv entfernt werden (Verwaltung wünscht kompl. Renovierung) Danke für Rückantwort per M ...