Erstattung der Renovierungskosten?
beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Mein neuer Mieter ist zum 01.04.09 in ein von mir vermietetes freistehendes Häuschen (2 ZKB, 50m²) eingezogen. Lt. Mietvertrag muss eine eventuell gewünschte oder erforderliche Renovierung (Tapete, Farbe etc.) vom neuen Mieter durchgeführt werden. Nach Auszug ist es entsprechend dann durch den alten Mieter nicht mehr von Nöten. In der Wohnung lag zuvor in Wohn- und Schlafzimmer helles Laminat, ...