Gerne z7u Ihrer Frage:
In der Regel ist es bei Rechtsschutzversicherungen so, dass bereits vor Vertragsabschluss entstandene oder eben absehbare Streitigkeiten nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind. Entscheidend ist dabei der sogenannte „Zeitpunkt des Rechtsschutzfalles", der meist wie folgt definiert ist:
Der Rechtsschutzfall tritt in dem Moment ein, in dem der Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften erstmals objektiv feststellbar ist – nicht erst dann, wenn Sie oder Ihr Anwalt sich entscheiden, rechtliche Schritte einzuleiten.
Konkret in Ihrem Fall:
Der Streit um die Nebenkosten, auch wenn er beigelegt wurde, löst keine Deckung mehr aus, weil er bereits vor Abschluss der Versicherung lag.
Ein künftiger Streit in anderer Sache, wenn auch am gleichen Objekt, nämlich zum Auszug nächstes Jahr, kann dann gedeckt sein, wenn er zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses noch nicht absehbar war und erst nach einer vertraglich vereinbarten Wartezeit (meist ab 3 + NN Monate) entsteht.
Wenn Sie mithin heute eine Mietrechtsschutzversicherung abschließen, und der Auszug sowie ein damit verbundener Streit mit dem Vermieter (z. B. über die Kaution oder Renovierungskosten) erst in sechs Monaten erfolgt, wäre dieser Streit in der Regel versichert, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für diesen Streit schon heute bestehen (z. B. bereits angedrohte Ansprüche des Vermieters).
Recherchieren Sie auf seriösen Seiten (sog. Vergleichsportale) im Internet (Stichwort: "Karenzzeit") , welcher Anbieter die in Ihrem Fall optimalsten Vertragsbedingungen anbietet. Denn das Angebot ist durchaus vielfältig und individuell.
Schließen Sie die Versicherung dann möglichst bald ab, damit die Wartezeit bis zum Auszug abgelaufen ist.
Achten Sie bei der Wahl der Versicherung auf keine oder möglichst kurze Wartezeiten im Mietrecht.
Dokumentieren Sie jetzt schon die Wohnung (Fotos, Übergabeprotokolle etc.), um im Streitfall vorbereitet zu sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
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