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Wohnungsübergabe, unterlassene Renovierung

11. Juli 2022 17:56 |
Preis: 40,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


19:35

Wir sind Vermieter einer 4-Zimmer-Wohnung, die vor Einzug neuer Mieter im Dezember 2020 vollständig renoviert bzw. saniert wurde. Dies wurde entsprechend im Mietvertrag festgehalten. Es wurde auch festgehalten, dass "die Wohnung nach Beendigung des Mietvertrags wie bei Bezug in ordentlichem Zustand, besenrein, Bäder und Küche gesäubert und weiß gestrichen zu übergeben ist" (Mietvertragsformular von Haus und Grund mit weiteren Standardformulierungen zu Schönheitsreparaturen).

Die betreffenden Mieter sind nun Ende Juni 2022 ausgezogen und haben die Wohnung in einem auf den ersten Blick sehr guten Zustand hinterlassen. Entsprechend gab es durch uns keine Beanstandungen im Übergabeprotokoll.

Bei der erneuten Übergabe der Wohnung an einen neuen Mieter wurde bei genauerem Hinsehen und entsprechenden Lichteinfall deutlich, dass die Wohnung nicht gestrichen wurde und dass nur vereinzelt Stellen ausgebessert wurden, die aufgrund der farblichen Unterschiede leicht zu erkennen sind. Der neue Mieter beanstandet nun (meiner Meinung nach zurecht), dass die Wohnung nicht vollständig renoviert wurde, was Auswirkungen auf dessen Auszug und die Renovierung hat. Unserer Ansicht nach hat der Mieter uns gegenüber arglistig verschwiegen, dass er die Wohnung nicht wie im Mietvertrag vereinbart gestrichen hat.

Welche Möglichkeiten haben wir, eine Kostenerstattung für künftige Renovierungskosten vom Vormieter zu verlangen und welche Schritte wären zu unternehmen?

11. Juli 2022 | 18:22

Antwort

von


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Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Da Sie, so verstehe ich Ihre Anfrage, mit den Mietern ein Übergabeprotokoll gefertigt haben, in dem keine Mängel aufgezeichnet sind, haben Sie keine weiteren Ansprüche gegen den Ex-Mieter.

Ein solches Protokoll ist ein negatives Schuldanerkenntnis und bestätigt, dass die Wohnung in einem bestimmten Zustand vom Mieter an den Vermieter zurückgegeben wurde.
Wenn, wie in Ihrem Fall, keine Mängel aufgeführt worden sind, ist das eine Übereinkunft, dass die Wohnung vertragsgerecht zurückgegeben worden ist.

Ein solches Übergabeprotokoll führt zum Ausschluss späterer Einwendungen beider Parteien.

Die Exmieter haben nichts vertuscht, vielmehr hatten Sie selber ja den Eindruck, dass sich die Wohnung in einem sehr guten Zustand befand.
Die Mieter waren nicht verpflichtet, ungefragt darauf hinzuweisen, dass lediglich Teilanstriche vorgenommen worden sind, denn das ist erkennbar gewesen.

Sie werden daher gegen die Exmieter keine weitergehenden Ansprüche mehr durchsetzen können.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 11. Juli 2022 | 18:32

Danke für Ihre Antwort. Ich bin in einem ähnlichen Fall auf folgende Antwort gestoßen:
"Günstiger ist Situation für den Vermieter dann, wenn er nachweisen kann, dass der Mieter einen Mangel kannte und ihn bewusst, also arglistig verschwiegen hat. Dann kann er seine Erklärung im Schuldanerkenntnis wegen Irrtums anfechten und den Mieter nachträglich haftbar machen."

Die Mieter hatten uns schriftlich versichert, die Wohnung "according to law" zu renovieren. Dass die Wohnung dennoch nicht renoviert wurde, war für bei der Wohnungsübergabe - sicher auch aufgrund der Lichtverhältnisse - nicht erkennbar. Wäre also eine Anfechtung wegen Irrtums grundsätzlich möglich? Und hätte der Mieter mit den getroffenen Vereinbarungen streichen müssen?

Vielen Dank!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Juli 2022 | 19:35

Zunächst einmal wird zu prüfen sein, ob die von Ihnen zitierte Weiß-Klausel überhaupt wirksam ist. In Formularverträgen ist sie es nicht, so der BGH 14.12.2010 – VIII ZR 198/10.
Da Sie einen vorgefertigten Vertrag von Haus und Grund verwendet haben, gehe ich davon aus, das es sich um einen Formularvertrag handelt und dass die Rückgabeklausel unwirksam ist.
Dann kann der Exmieter aber auch nichts arglistig verschweigen, weil ihn insoweit überhaupt keine Pflicht traf und Sie entsprechend auch keinen Anspruch hatten.

Wenn er erklärt according to law bedeutet das eine Rückgabe anach Gesetz und gerade nicht nach Vertrag.

Ich sehe nach wie vor kaum Erfolgsaussichten.

Mit freundlichen Grüßen

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