Betriebskostenabrechnung und Rücklagen
beantwortet von
Rechtsanwalt Mikio Frischhut / Nürnberg
Sehr geehrte Damen und Herren, es handelt sich um eine Eigentümerwohnanlage mit 6 Parteien. Ich bin seit 2010 Eigentümerin einer dieser Wohnungen. Anfang 2015 habe ich festgestellt, dass die MEA der Abrechnung nicht mit der Teilungserklärung übereinstimmen. Die Verwaltung hat die Angelegenheit rechtlich prüfen lassen: ab 2015 wird nach der in der Teilungserklärung angegebenen MEA abgerechnet. Gru ...