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Mietvertrag, falsche Angaben

| 23. September 2010 12:33 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Manfred Kaussen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe soeben einen Mietvertrag erhalten.

Nun hat sich folgender Fehler eingeschlichen:
Die einzelnen Posten (Kaltmiete, Nebenkosten usw.) sind mit korrektem Betrag aufgelistet. Die Summe darunter ist allerdings falsch. Sie ist niedriger als die tatsächliche Warmmiete. Offenbar hat sich hier jemand verrechnet.
Kann ich mich - nach beidseitigem Unterzeichnen - bei meinen Mietzahlungen auf diesen (falsch summierten) Betrag berufen?

Und wenn ich den Mietvertrag ablehne und doch nicht unterschreibe, darf die Hausverwaltung für "den entstanden Arbeitsaufwand" eine Bearbeitungsgebühr verlangen?

Ich freue mich auf Ihre Antworten!

Sehr geehrte Ratsuchende,

wenn Sie den Fehler in der Berechnung noch vor dem Vertragsschluss erkannt haben und sich der Fehler aus der Addition weniger Zahlen ergibt, ist es nicht sachgerecht, den falschen Mietzins als vereinbart anzunehmen. Der Vertrag wird dann so auszugelegen sein, dass der korrekt berechnete Mietzins als vereinbart gilt. Dies ist damit zu begründen, dass die Kalkulationsgrundlage offen liegt und es eine Verpflichtung zum redlichen Verhalten im Rechtsverkehr gibt. Entsprechend entschieden hat z.B. das LG Aachen, NJW 1982, S. 1106 .

Kosten für die Erstellung des Mietvertrages sind nicht zu erstatten. Wenn der Vermieter den Mietvertrag nicht selbst erstellt, handelt es sich bei den anfallenden Kosten für den Hausverwalter um Kosten, die im eigenen Interesse des Vermieters angefallen sind; z.B. LG Hamburg, Urteil vom 05.03.2009, Az.: 307 S 144/08 .

Bewertung des Fragestellers 21. September 2011 | 13:44

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