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Kostenentscheidung im Urteil falsch, was tun?

15. Juli 2022 20:01 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


22:12

Im Urteil ist die Kostenentscheidung falsch, die Streitwert von Widerklage wurde nicht berechnet, was tun?

§ 319,
§ 320,
§ 321,

oder § 99
ZPO ?
danke

15. Juli 2022 | 20:29

Antwort

von


(1230)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es kommt jetzt darauf an, was falsch ist.

Handelt es sich um einen Schreibfehler? Dann kann man nach § 319 ZPO die Berichtigung verlangen.

Ist die Kostenentscheidung in der Sache falsch müsste man Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 15. Juli 2022 | 20:46

Im Schlussurteil wurde in der Kostenentscheidung die Streitwert der Widerklage
nicht berechnet,

außerdem war keine Rechtsmittelbelehrung dabei,

welches Rechtsmittel meinen Sie, bitte?

Sofortige Beschwerde oder Beschwerde, oder?


vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Juli 2022 | 22:12

Wenn der Streitwert falsch ist, kann man nach § 68 GKG Beschwerde dagegen einlegen.

ANTWORT VON

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