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Forderung einer Rückzahlung überhöhter Miete

28. Mai 2025 09:50 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Ich bin Hauptmieterin einer Wohnung in Berlin Mitte und vermiete ein Zimmer in meiner Wohnung unmöbliert und unbefristet unter. Meine Untermieterin fordert nun eine Rückzahlung überhöhter Miete für den Zeitraum 7/23- jetzt. Der Vertrag wurde 6/24 erneuert mit minimalen Änderungen, jedoch nicht an der Miete. Im genannten Gesamtmietzeitraum hat sie ihr Zimmer für 6 Monate selbst vermietet und 100€/Monat mehr erhalten, als ich von ihr bekomme. In ihrem Schreiben gibt sie außerdem eine falsch errechnete Vergleichsmiete sowie falsche qm Zahlen an. Im Vertrag haben wir eine Pauschalmiete vereinbart. In Ihrem Schreiben bezieht sie sich nun auf eine Aufschlüsselung der Kosten die ich ihr auf Nachfrage mal gegeben habe.

Eingrenzung vom Fragesteller
28. Mai 2025 | 09:51
28. Mai 2025 | 11:46

Antwort

von


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Guten Tag,

eine vertraglich vereinbarte Pauschalmiete schließt grundsätzlich die Geltendmachung überhöhter Nebenkosten aus (§ 556 Abs. 1 BGB analog), es sei denn, die Miete selbst überschreitet die zulässige Höchstgrenze.

In Berlin gilt die Mietpreisbremse auch für Untermietverhältnisse, wenn Wohnraum entgeltlich überlassen wird und kein möbliertes Zimmer an Touristen o.ä. vermietet wird.

Die Tatsache, dass sie das Zimmer selbst teurer untervermietet hat, lässt zumindest zweifeln, ob eine überhöhte Miete im Verhältnis zu Ihnen bestand. Zwar ist dies rechtlich nicht zwingend maßgeblich, aber faktisch und argumentativ relevant (Marktüblichkeit, keine finanzielle Belastung).

Rückforderungsansprüche verjähren frühestens nach 3 Jahren, beginnend mit Schluss des Jahres der Zahlung – ist also noch nicht relevant, aber im Auge zu behalten.

Allein dadurch, dass Sie Kostenpositionen aufgeschlüsselt haben, lässt die Pauschalmietenvereinbarung nicht unwirksam werden. Solange diese nicht aufgehoben worden ist, besteht sie weiter.

Sie sollten die Ansprüche zurückweisen, weil sie nicht substantiiert dargelegt und höchstwahrscheinllich auch unbegründet sind.

Mit freundlichen Grüßen


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