Wettbewerbsverbot-Selbstständigkeit
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Ein Wettbewerbsverbot im Wirtschaftsrecht ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die es dem Arbeitnehmer untersagt, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einem bestimmten Zeitraum eine konkurrierende Tätigkeit aufzunehmen. Dies kann beispielsweise die Arbeit für einen Konkurrenten oder die Gründung eines eigenen, konkurrierenden Unternehmens umfassen.
Die häufigsten rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit Wettbewerbsverboten im Wirtschaftsrecht sind:
1. Unklare Formulierungen: Oft sind Wettbewerbsverbote so formuliert, dass sie für den Arbeitnehmer nicht eindeutig verständlich sind. Dies kann zu Unklarheiten und Streitigkeiten führen.
2. Übermäßige Einschränkungen: Ein Wettbewerbsverbot darf den Arbeitnehmer nicht unverhältnismäßig in seiner beruflichen Freiheit einschränken. Ist das Verbot zu weit gefasst, kann es unwirksam sein.
3. Fehlende Karenzentschädigung: Für die Dauer des Wettbewerbsverbots muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine sogenannte Karenzentschädigung zahlen. Fehlt eine solche Regelung, ist das Wettbewerbsverbot unwirksam.
4. Dauer des Verbots: Ein Wettbewerbsverbot darf in der Regel nicht länger als zwei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten. Längere Verbote sind in der Regel unwirksam.
5. Fehlendes berechtigtes Interesse: Der Arbeitgeber muss ein berechtigtes Interesse an dem Wettbewerbsverbot haben. Fehlt ein solches Interesse, ist das Verbot unwirksam.