Wettbewerbsrecht? Großhandelfiliale verkauft für Privatbedarf
vom 30.10.2018
70 €
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beantwortet von
Ich bin Vorsitzender einer ehrenamtlichen Bürgergruppe in der Stadt R. Dort gibt es einen Lebensmittelgroßhandel. Laut den AGBs dürfen dort nur Wiederverkäufer einkaufen, oder aber Gewerbetreibende, wenn sie die eingekauften Waren ausschließlich für geschäftliche Zwecke verwenden. Eine Mitinhaberin eines Fliesengeschäfts in der Stadt R. kauft dort regelmäßig für den Privatbedarf von sich und ih ...