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Dem Genossenschaftsverband unsere Liquiditätsplanung übergeben?

9. September 2025 10:56 |
Preis: 60,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Der Genossenschaftsverband unseres Bundeslandes hat die turnusgemäße Prüfung gestartet. Er macht sich Sorgen bzgl. Liquidität (die aber trotz knappem Eigenkapitals über eine Gesellschafter-Darlehensoption eigentlich gesichert ist). Er bittet nun, dass wir unsere Liquiditätsplanung übergeben. Diese haben wir nicht wegen Vorgaben, sondern für unsere eigene Planung/Übersicht in Spreadsheets angelegt. Sie tut ihren Zweck, aber wir machen uns als Vorstände Sorgen, dass wir durch die Übergabe haftbarer für die dort eingeplanten Kosten und Erlöse werden. Sollten wir die Planung übergeben und mit welchen (weiteren) Folgen müssten wir rechnen?

9. September 2025 | 11:26

Antwort

von


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Sehr geehrter Herr Ratsuchender,

die Tabellen können Sie dem Genossenschaftsverband unverändert übergeben, denn mit der Aufführung der Kosten und Erlöse weisen Sie ausdrücklich Liquidität nach. Oder gibt es genau deswegen Probleme?
Haftbar gemacht werden wegen geplanter Investitionen können Sie nicht, Sie haben unternehmerische Planungsfreiheit, Art. 14 GG.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion betätigen.

Mit freundlichen Grüßen,

Lisbeth Bechtel Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Lisbeth Bechtel

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