Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Nein, generell ist mit der Zahlung einer Rechnung bzw. einer Forderung keine Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Forderung verbunden.
Im täglichen Leben werden eine Vielzahl von Rechnungen ohne genaue Prüfung des Inhalts – und manchmal auch des Ausstellers – von den Empfängern bezahlt.
Wenn sich später herausstellt, daß die Forderung entweder überhaupt nicht oder nicht in der genannten Höhe bestand, kann der (zu viel) gezahlte Betrag wieder zurück gefordert werden.
Im Zivilrecht gibt es noch das speziell geregelte Schuldanerkenntnis. Allerdings besteht auch insofern Einigkeit, daß die bloße Hinnahme bzw. Bezahlung von Rechnungen kein Schuldanerkenntnis darstellt.
Daher können Sie grundsätzlich auch noch nach der Zahlung der Leasingraten Einwendungen bzw. Rückzahlungsansprüche geltend machen, wenn sich die Raten im Nachhinein als falsch bzw. unberechtigt herausstellen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
16. April 2025
|
20:30
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Mack
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Rückfrage vom Fragesteller
17. April 2025 | 08:13
Vielen Dank
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
17. April 2025 | 09:56
Bitte schön, gern geschehen - und vielen Dank für ihre freundliche Bewertung.
Ich wünsche Ihnen schöne Feiertage.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt