Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das ist leider korrekt. Der Antrag auf Teilerlass des Studienbeitragsdarlehens zur Vorlage bei der KfW ist spätestens einen Monat vor Beginn der Tilgungsphase einzureichen. Die Einhaltung der Frist für die Antragstellung ist wichtig, um sicherzustellen, dass die KfW den Antrag vor Beginn der Tilgung prüfen und darüber entscheiden kann.
Eine Fristverlängerung bei Versäumnis ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Wenn Sie aber nachweisen können, dass Sie die Frist unverschuldet versäumt haben (z.B. wegen einer unvorhergesehenen schweren Erkrankung mit längerem Krankenhausaufenthalt o.ä.) kann im Ausnahmefall eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewährt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
31. Mai 2025
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20:54
Antwort
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