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Teilerlass des Studienbeitragdarlehens Kfw

| 31. Mai 2025 19:45 |
Preis: 60,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich hatte während meines Studiums in Niedersachsen sowohl Bafög erhalten, als auch von der KfW Bank ein Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen erhalten. Bafög habe ich zurückgezahlt, die Tilgungsphase des KFW Kredits läuft noch. Insgesamt habe ich 15000 € Bafög und 7000€ Studienbeitragsdarlehen erhalten. Damals gab es die Regelung, dass die Rückzahlungshöchstgrenze bei 15.000€ lag, 17 Abs. 2 Satz 1 BaföG. Diesen Teilerlass hätte man jedoch beantragen müssen. Die KfW Bank teilt mir nun mit, dass ich diesen nicht mehr beantragen könne, weil die Tilgungsphase schon begonnen habe. Stimmt das?

31. Mai 2025 | 20:54

Antwort

von


(2757)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das ist leider korrekt. Der Antrag auf Teilerlass des Studienbeitragsdarlehens zur Vorlage bei der KfW ist spätestens einen Monat vor Beginn der Tilgungsphase einzureichen. Die Einhaltung der Frist für die Antragstellung ist wichtig, um sicherzustellen, dass die KfW den Antrag vor Beginn der Tilgung prüfen und darüber entscheiden kann.
Eine Fristverlängerung bei Versäumnis ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Wenn Sie aber nachweisen können, dass Sie die Frist unverschuldet versäumt haben (z.B. wegen einer unvorhergesehenen schweren Erkrankung mit längerem Krankenhausaufenthalt o.ä.) kann im Ausnahmefall eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewährt werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 2. Juni 2025 | 07:20

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