Sehr geehrter Herr Ratsuchender,
wenn Sie einen schriftlichen Nachweis oder einen Zeugen haben, dass der Auftrag erteilt wurde, haben Sie Anspruch auf Zahlung zumindest in Form von Schadensersatz für Verdienstausfall, bis Sie einen Folgeauftrag haben, es sei denn, es ist ein Fall höherer Gewalt.
Möchten Sie den Auftrag, wenn Sie diesen schriftlich haben, im Portal hochladen? So kann ich das Dokument prüfen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion betätigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Lisbeth Bechtel
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Lisbeth Bechtel
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Rechtsanwältin Lisbeth Bechtel
Sehr geehrte Frau Bechtel,
sehr gerne können Sie mir hierzu noch einen Rat geben.
Leider kann ich das Dokument nicht hochladen im Portal. Ich habe dies eben an Ihre E-Mail-Adresse gesendet.
Vielen Dank vorab
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie können Schadensersatz verlangen, wenn nicht ein Grund höherer Gewalt mitgeteilt wurde.
Die Höhe bestimmt sich nach Ihrem Verdienstausfall, wenn kurz vor Aufnahme des Auftrags abgesagt wurde, könnten Sie die gesamte Summe fordern, wenn Sie nicht in der Zeit der geplanten Abarbeitung des Auftrags nun einen anderen annehmen konnten.
Gerne kann ich Ihnen bei der Einforderung behilflich sein, wenn Sie anwaltschaftlich vertreten sein möchten.
Mit freundlichen Grüßen,
Lisbeth Bechtel
Rechtsanwältin