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Überweisung an Handelsplattform, die jetzt nicht mehr auszahlt (Scam)

6. August 2025 13:21 |
Preis: 48,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von


16:03

Hallo,
ich bin leider auf Betrug hereingefallen. Es geht um ca. 14.000 €.
Eigentlich interessiert mich nur, ob es überhaupt eine Chance gibt, dass ich mein Geld zurückbekomme. Ich habe das Geld an ausländische Banken überwiesen, welche das Geld in USD getauscht haben und auf eine Scam-Handelsplattform weitergeleitet haben. Meiner Meinung nach wäre die einzige Möglichkeit, dass die Überweisung rückgängig gemacht wird.
Luxemburgische Bank: 9.000 €
Italienische Bank: 5.000 €

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Ich habe eine Rechtschutzversicherung, falls das relevant ist (ich hoffe diese deckt diesen Fall auch ab).

Vielen Dank im Voraus!

6. August 2025 | 13:56

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es ist verständlich, dass Sie sich in dieser Situation große Sorgen machen, zumal es sich um einen erheblichen Geldbetrag handelt. Nach Ihrer Schilderung liegt der Verdacht nahe, dass Sie Opfer eines sogenannten Anlage- oder Tradingbetrugs geworden sind, wie er derzeit leider verstärkt in Zusammenhang mit vermeintlichen Online-Handelsplattformen auftritt. In diesen Fällen werden Gelder auf ausländische Konten überwiesen, oft in Verbindung mit einer Umwandlung in Fremdwährungen oder Kryptowährungen, und sodann weitergeleitet – meist mit dem Ziel, sie endgültig dem Zugriff der Opfer zu entziehen.

Zunächst zur Möglichkeit einer Rückbuchung: Sobald ein Betrag von Ihrem Konto überwiesen wurde und auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist – insbesondere wenn es sich um eine Auslandsüberweisung handelt –, ist eine Rückholung in der Regel nur mit Zustimmung des Empfängers möglich. Eine einseitige Rückbuchung durch Ihre Bank scheidet damit aus. Selbst über das sogenannte Recall-Verfahren kann die Zahlung nur dann erfolgreich zurückgeholt werden, wenn das Empfängerkonto noch gedeckt und das Geld dort vorhanden ist, was in Betrugsfällen regelmäßig nicht der Fall ist.

Trotzdem sollten Sie unverzüglich die folgenden Schritte in die Wege leiten:

1. Anzeige erstatten: Sie sollten umgehend Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten, idealerweise mit sämtlichen Transaktionsdaten, Kontoauszügen, E-Mail-Korrespondenz und Screenshots der Plattform. Dies ist auch Voraussetzung dafür, dass internationale Ermittlungsbehörden (etwa über Europol) tätig werden können.

2. Ihre Hausbank informieren: Auch wenn die Rückholung schwierig ist, sollten Sie Ihre Hausbank bitten, eine Rückrufanfrage an die Empfängerbanken in Luxemburg und Italien zu stellen. Zwar sind die Erfolgsaussichten begrenzt, insbesondere wenn die Gelder bereits weitertransferiert oder abgehoben wurden, dennoch sollte der Versuch unternommen werden.

3. Empfängerbanken anschreiben lassen: Es kann hilfreich sein, dass ein Rechtsanwalt formell Kontakt zu den involvierten Banken aufnimmt und diese auf die Verdachtslage hinweist. Zwar besteht keine direkte Anspruchsgrundlage gegen diese Banken, aber sie sind verpflichtet, Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz zu prüfen und ggfs. Konten zu sperren oder einzufrieren – sofern noch Gelder vorhanden sind.


Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Chancen, das Geld vollständig zurückzuerlangen, sind leider als eher gering einzuschätzen, insbesondere wenn die Gelder bereits weitergeleitet oder in Kryptowährungen umgewandelt wurden. Dennoch sollten Sie alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritte unternehmen, um zumindest eine Restchance auf Rückholung zu wahren und mögliche Täter zu identifizieren.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

El-Zaatari
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

Rückfrage vom Fragesteller 6. August 2025 | 14:22

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Bedeutet das, dass hier nur die Polizei helfen könnte? Sprich das ist kein Thema für einen Anwalt?

Vielen Dank!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. August 2025 | 16:03

Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft ist tatsächlich zuständig für die strafrechtliche Verfolgung des oder der Täter. Eine Strafanzeige ist in einem solchen Fall immer der erste und wichtigste Schritt, da sie die Ermittlungen in Gang setzt, internationale Rechtshilfe auslöst und ggf. Sperrmaßnahmen bei Banken oder Plattformen bewirken kann.

Ein Rechtsanwalt wird hier daher nur bedingt weiterhelfen können.

Mit freundlichen Grüßen

El-Zaatari
Rechtsanwalt

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