Änderung der Bauordnung: Grundbienstbarkeit / Wegerecht reicht für Bebauung nicht aus
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Wir besitzen ein Grundstück welches wir in den Sechziger gekauft haben. Wir habe das Grundstück bebaut. Auf einem Hinterland des Grundstücks stand eine Katstelle (Wohnung mit Scheue). Der Zugang zu diesem Grundstück war und ist grundbuchrechtlich durch ein Wegerecht des Nachbarn gesichert. Die Katstelle wurde wegen Baufälligkeit in den Sechzigern abgerissen. Der Grunstücksteil auf dem die Katstell ...