Eigennutzung Keller / Antrag auf Nutzungsänderung
vom 10.5.2020
für 66 €
Ich bin Eigentümer eines Einfamilienhauses in NRW, bestehend aus 200 qm Wohnraum, verteilt auf Erdgeschoss und 1. Stock, sowie einen ausgebauten Keller mit ca. 100 qm. Im Keller befinden sich u.a. eine Dusche und ein WC sowie Schlafgelegenheiten. Bereits heute wird der Keller bei Besuchen durch Freunde zeitweise als Wohnraum genutzt. Meine ausländische Frau, mein Sohn und ich haben dort unseren pe ...