Sehr geehrter Ratsuchender,
hier handelt es sich allein um eine fehlende, bzw. mangelhafte Abdichtung der Kelleraußenwand, und diese Mangelbeseitigung trifft allein das Unternehmen.
Der Hinweis auf die Außenanlagen geht fehl; hier sollten Sie sich keineswegs vertrösten lassen.
Sicherlich ist eine Drainage eine Möglichkeit, TEILE des WAssers aufzufangen; dieses ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass der Keller fachgerecht abgedichtet sein muss.
Hier wird eine komplette Ausschachtung und Abdichtung von Außen AUF KOSTEN DER UNTERNEHMENS notwendig sein.
Wenn der Unternehmer sich weigert, sollten Sie zusammen mit dem Nachbarn, der sicherlich das gleiche Problem hat, SOFORT einen Rechtsanwalt nehmen, um sein Beweissicherungsverfahren einzuleiten. Dadurch werden die Beweise dann gerichtsverwertbar gesichert und die Ansprüche gegen den Unternehmen könnten dann durchgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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