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Mehrpreise Baufirma, Baugrundrisiko, Statik

11. Mai 2022 12:48 |
Preis: 66,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Ich habe einen Bauvertrag mit Festpreis und Ablauf der Festpreisbindung.
Der Baupreis erhöht sich seitdem um den Baupreisindex, bis Baubeginn, laut Vertrag.

Die Baufirma ist für ein schlüsselfertiges Haus beauftragt, samt Erdarbeiten.
Der Vertrag wurde ohne Vorlage eines Baugrundgutachten von beiden Seiten geschlossen.
Ein Baugrundgutachten habe ich der Firma erst nach Vertragsunterzeichnung ausgehändigt.

Im Vertrag steht unter anderem:

Vor Baubeginn haben die Bauherren die Tragfähigkeit und die Beschaffenheit des Baugrundes durch einen anerkannten Gutachter überprüfen zu lassen. Das qualifizierte Gutachten ist der BAUFIRMA zu übergeben. Auf Wunsch kann von der Firma BAUFIRMA ein qualifizierter Baugrundgutachter auf Kosten der
Bauherren bestellt werden.
Der Firma BAUFIRMA sind bestehende Altlasten
nicht bekannt. Die Firma BAUFIRMA haftet auch
nicht für die Freiheit von eventuellen schädlichen Bodenveränderungen
und/ oder Altlasten im Sinne des § 2 Abs. 3 und Abs. 5 BBodSchG.


Fundament – Haus ohne Keller
Bei einem nicht unterkellerten Haus wird eine ca. 18 cm (bis 16 kg Stahlbewehrung pro m²) dicke Stahlbeton-Bodenplatte mit Frostschürze bis 20
cm über das vorhandene Terrain ausgeführt. Sollte nach statischen Erfordernissen unter den tragenden Wänden Streifenfundamente ausgeführt werden müssen, hat die Bodenplatte eine Dicke von 15 cm. Als Trennlage zwischen Baugrund und Bodenplatte wird eine Sauberkeitsschicht (z. B. Noppenbahn) eingebaut. Die Bodenplatte wird in der Festigkeitsklasse C 25/30
nach statischen Erfordernissen ausgeführt. Die Frostschürze wird entsprechend den statischen Erfordernissen ebenfalls aus Beton C 25/30 hergestellt. Die Bewehrung kann auch durch Stahlfasern ausgeführt werden. Ein Fundamenterder wird nach VDE-Vorschrift eingebaut. Es wird ein
planebenes Grundstücksterrain mit einer maximalen Mutterbodenschicht
von 30 cm vorausgesetzt. Bei höher- bzw. tieferliegendem Gelände oder
einer dickeren Mutterbodenschicht werden die Mehraufwendungen gesondert abgerechnet. Die Kalkulationsgrundlage für das Abschieben des Mutterbodens in der Aufstandsfläche und den Frostschürzenaushub ist die Bodenklasse 3-5. Abweichende Bodenklassen, Bodenaustausch oder eine von
der Baubeschreibung abweichende Gründungsart gehen zu Lasten des
Bauherren.
Ist eine Lagerung des Mutterbodens aufgrund der Grundstückssituation
nicht möglich, gehen die Kosten der Zwischenlagerung bzw. der Abfuhr zu
Lasten der Bauherren. Die genaue Klärung der geschilderten Situation erfolgt beim Ortstermin mit dem Bauleiter. Die Bodenplatte wird oberhalb
mit einer Schweißbahn nach DIN 18533 W1.1-E gegen Bodenfeuchtigkeit
abgeklebt; (entfällt bei Keller).

Geschossdecken
Die Geschossdecken vom Erdgeschoss werden als massive Stahlbetondecken (C20/25) in einer Stärke von 18 cm (bis 16 kg Stahlbewehrung
pro m²) ausgeführt. Die Unterseite der Deckenelemente ist tapezierfähig
glatt. Das Verspachteln der Fugen in Qualitätsstufe Q2.
Auskragende Bauteile werden unterseitig handgescheibt mit Wassertropfkante hergestellt. Aufkantungen sind glatt ausgeführt. Die Fugen an den
Unterseiten der Deckenelemente werden grob ausgefüllt und verstrichen.
Die Feinspachtelung erfolgt im Zuge der Malerarbeiten (wenn beauftragt).
Bei einem Bungalow wird die Decke zum Dachboden/-raum aus Holzbindergurten bzw. Holzbalkenlage mit Gipskartonverkleidung verspachtelt in
Qualitätsstufe Q2 und mit einer Mineralfaserdämmung nach den Anforderungen der aktuellen Energieeinsparverordnung hergestellt.

Nun möchte die Baufirma Extrakosten mit mir abrechnen für eine dickere EG-Decke (24cm), laut Statik und Mehrkosten für eine Fundamentabtreppung, ebenfalls laut Statik und Baugrundgutachten.
Ich bin bisher davon ausgegangen dass mir die Firma das Haus zu dem Festpreis auf das Grundstück bauen kann.
Nun stellt sich für mich heraus das sie das wohl gar nicht kann, weil die Vorgaben der Statik und die bisherige Baubeschreibung der Baufirma nicht zusammenpassen.

Nun ist die Frage, wer trägt hier das Risiko? Muss ich für die Mehrkosten aufkommen, oder muss die Baufirma vor Vertragsunterzeichnung sicher stellen, dass die eigene Baubeschreibung auch zu den Gegebenheiten passt bzw. ein eventuelles Risiko mit einplanen in die Kalkulation?
Mir als Kunde kann es doch nicht aufgetragen werden die Statik eines Hauses im Vorherrein zu prüfen und sicher zu stellen ob das Haus, welches mir die Baufirma dort verkauft auch wirklich so gebaut werden kann!

Die Baufirma trägt vor dass ich durch die Änderungen ja auch ein höherwertiges Haus bekomme und somit auch mehr bekomme für den Mehrpreis. Das sehe ich grundlegend anders, da ich durch teils dickere Innenwände ja sogar weniger Wohnfläche erhalte. Hier würde ich annehmen, dass mir eventuell sogar ein Schadensersatzanspruch zustünde.

Im Kern geht es jedoch erstmal darum wer die Mehrkosten für die Änderungen laut Statik und Baugrundgutachten tragen muss.

Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Leider ist die vertragliche Regelung so, dass Sie für die Mehrkosten aufkommen müssen.

Entscheidend ist der folgende Passus, welchen Sie zitiert haben:

" Es wird ein planebenes Grundstücksterrain mit einer maximalen Mutterbodenschicht
von 30 cm vorausgesetzt. Bei höher- bzw. tieferliegendem Gelände oder
einer dickeren Mutterbodenschicht werden die Mehraufwendungen gesondert abgerechnet. Die Kalkulationsgrundlage für das Abschieben des Mutterbodens in der Aufstandsfläche und den Frostschürzenaushub ist die Bodenklasse 3-5. Abweichende Bodenklassen, Bodenaustausch oder eine von der Baubeschreibung abweichende Gründungsart gehen zu Lasten des Bauherren."

Demnach und auch der weiteren Regelung nach, dass Sie das Baugrundgutachten verantworten müssen, müssen Sie leider für die Mehrkosten aufkommen.

Einen Schadensersatzanspruch haben Sie leider nicht, denn ein solcher würde ein Vertretenmüssen seitens der Baufirma voraussetzen, welches aber gemäß meinen obigen Ausführungen nicht vorliegt.

Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können, hoffe aber dennoch, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Draudt
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 11. Mai 2022 | 15:56

Danke für die Antwort auf meine Frage.

Wäre hier nicht zumindest die EG-Decke und das Fundament getrennt zu betrachten?
Also die EG-Decke als Statik auf den Baukörper bezogen und die Fundamentabtreppung auf den Baugrund bezogen.

Somit sollte doch zumindest fraglich sein ob die Baufirma nicht zumind. die Kosten für die dickere EG-Decke tragen muss, oder?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Mai 2022 | 16:08

Sehr geehrter Fragesteller,

dazu müsste man die genauen technischen Hintergründe kennen. Meist findet sich in dem Vertrag an anderer Stelle noch ein (allgemeiner) Passus hinsichtlich Mehrkosten. Am Besten lesen Sie dort nochmal nach.

Wenn Sie dort nichts finden, kann ich Ihnen gerne im Rahmen eines Zusatzangebotes eine weitere Prüfung anbieten, bei der Sie den Vertrag hochladen können.

Mit freundlichen Grüßen

Draudt
Rechtsanwältin

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