Abordnung nach dem LBG Baden-Württemberg
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Gem. § 25 LBG kann eine Abordnung auf Antrag erfolgen. Meine Frau ist Lehrerin und hat einen solchen Antrag (Abordnung von GHS in Sonderschulbereich) gestellt. Ihr wurde vom RP Stuttgart mitgeteilt, dass es generell keine Abordnungen dieser Art mehr gibt. Meine Frau ist gleichgestellt nach dem Schwerbehindertenrecht. Eine Integrationsvereinbarung im Bereich des Staatlichen Schulamtes Stuttgart reg ...