Kaufpreiszahlung für eine Immobilien erst lange nach der Leistungserbringung
vom 20.6.2022
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Ich (59) bin zum 01.08.21 über Aufhebungsvertrag bei meinem damaligen Arbeitgeber ausgeschieden und befinde mich seitdem im sog. Dispojahr. Werde in Kürze (zum 01.08.2022) in die 2-jährige Arbeitslosigkeit gehen. Bin seit vielen Jahren -quasi nebenberuflich- Mitglied einer GBR (Immobilienentwicklung). Wir hatten im Zuge unseres o.g. Gewerbes im Mai 2021 eine Immobilie gekauft, saniert und im Nov ...