Unterhaltsanspruch gegenüber Frau
beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
Der Mann arbeitet Vollzeit und hat ca. 2.000€ bereinigtes Netto, die Frau arbeitet Teilzeit und hat ebenfalls ca. 2.000€ bereinigtes Netto (der Job der Frau ist also besser bezahlt). ... Die finanzielle Situation der Frau ist dadurch erheblich besser als die des Mannes. ... Da dürfte trotz der Kosten für die Kinder bei ihr noch einiges mehr übrig bleiben als bei ihm.