Arbeitsvertrag zustandegekommen?
A unterschreibt den Vertrag. ... Ausserdem verfasst A eine Email an B, in der er den Arbeitsvertrag ausdrücklich annimmt (wie auch schon telefonisch geschehen) und ankündigt, dass der unterschriebene Vertrag samt den Unterlagen für die Personalabteilung unterwegs ist. ... Kann B den Arbeitsvertrag noch zurückziehen, solange das von A unterschriebene Exemplar nocht nicht bei B im Briefkasten liegt, oder ist der Vertrag mit der telefonischen Annahme (+ Email-bestätigung) und der fristgerechten Unterschrift wirksam zustande gekommen?