Sehr geehrter Fragesteller,
Frage 1:
"Ist X im Recht und sollte daher auf die Entfristung bestehen / klagen?"
Jein.
Diese Frage ist derzeit höchstrichterlich noch nicht geklärt.
Das entsprechende Verfahren ist derzeit noch anhängig (BAG - 7 AZR 486/12
).
Gemäß § 17 TzBfG
muss der Arbeitnehmer eine solche Entfristungsklage innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages erheben.
Wird die Klagefrist versäumt, gilt die Befristung gemäß § 17 Satz 2 TzBfG
i.V. m. § 7 KSchG
als von Anfang an wirksam befristet.
Nach Ihrer Schilderung haben Sie also durchaus noch Zeit, den Lauf der Dinge abzuwarten. Durch eine voreilige Klage würden Sie das Arbeitsverhältnis jedenfalls mehr belasten als zu Ihren Gunsten entlasten.
Für das Ende des Arbeitsverhältnisses gilt § 15 V TzBfG
. Danach gilt:
"Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt."
Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass sich Ihr Arbeitsverhältnis infolge der Geschehnisse tatsächlich in ein unbefristes umgewandelt hat.
Hier sollten Sie aber nicht unbedingt offene Türen einrennen, sondern schauen wie sich das Arbeitsverhältnis weiterentwickelt und ggf fristgemäß die Entfristungsklage erheben. Ansonsten könnte der Arbeitgeber womöglich im Rahmen der anwendbaren Kündigungsfristen das Arbeitsverhältnis sogar vorzeitig beenden. Diese Option sollten Sie nach Möglichkeit vermeiden, wenn Ihnen etwas am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses liegt.
Die Beweise für den geschilderten tatsächlichen Ablauf sollten Sie natürlich schon jetzt nachweisbar sichern.
Frage 2:
"2. Hat X durch das Unterzeichnen der neuen Befristung (2 Tage nach Ablauf des Vertrages) etwas falsch gemacht oder ist diese erneute Befristung so oder so ungültig? "
Nein (siehe oben).
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Antwort
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Zum Verständnis: Warum ist die Situation (2 Tage ohne Vertrag gearbeitet = unbefristeter Vertrag) für Sie ein "Jein" bzw. wo könnte das Gegenargument des Arbeitgebers liegen?
(Direkte Chefin von X unterstützt ihren Untergebenen, der Streit ist lediglich mit der Personalabteilung der sehr großen Firma.)
Nachfrage 1:
"Warum ist die Situation (2 Tage ohne Vertrag gearbeitet = unbefristeter Vertrag) für Sie ein "Jein" bzw. wo könnte das Gegenargument des Arbeitgebers liegen?"
Das Gegenargument liegt hier in in dem Gesetzeswortlaut " wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt".
Wie Sie selbst schildern, hat "wurde über Monate eine Verlängerungversprochen und noch am letzten Tag angekündigt ("Muss noch vom Personalchef unterschrieben werden!")". Hierin kann man bereits einen solchen Widerspruch sehen, denn nach dem Willen des AG sollten Sie zu keinem Zeitpunkt unbefristet weiterarbeiten. Vielmehr wurde Ihnen der Vertrag am ersten Tag vorgelegt und von Ihnen erst nach Ablauf der gesetzten Frist.
Hier wird man dann gerichtlich bewerten müssen, ob dieser Ablauf bereits für Sie nun zu einem unbefristeten Vertrag geführt hat oder ob Ihre nachträgliche Unterschrift unter den Vertrag den unbefristeten Vertrag wieder zunichte gemacht hat.
Denn bei Licht besehen haben Sie sich mit Ihrer Unterschrift einem widersprüchlich verhalten. Sie hätten die Unterschrift verweigern sollen und fristgemäß Entfristungsklage erheben müssen. Indem Sie dies unterließen, stellt sich damit allein die Frage, ob der 2. befristete Vertrag an einem Mangel leidet, der die Befristung unwirksam werden lässt.