Ich möchte nun wissen, ob wir (bzw der Bekannte, welcher die EBK eingebaut hat) nach dem erfolgreichen Verkauf der Kücheneinrichtung haften müssen für Schäden, welche nun nachträglich entstehen durch die Nutzung der Küche (insbesondere durch Nutzung des E-Herdes). ... Zudem interessiert mich im Zusammenhang mit Ablöse folgendes: Können Schäden an der Rückseite der EBK bzw. der entsprechenden Wand, die nach dem Einzug des Nachmieters auftreten, uns "angerechnet" werden? Der Vermieter behauptet , wir seien für solche Schäden verantwortlich (Ich kann nur vermuten, dass er z.B. folgenden Sachverhalt meint: Im Laufe der Zeit stellt Nachmieter fest, dass Wand, an welcher EBK befestigt ist, schimmelt.