Abmahnung und Unterlassungserklärung
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Mauritz / Düsseldorf
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, als Privatperson habe ich eine sogenannte Vertipper-Domain registriert, aber im Gegensatz zur "Original-Domain" (Markeninhaber, Gewerblicher Nutzer, Domain-Namen identisch mit Firmennamen) nicht gewerblich sondern nur als Privatperson ohne wirtschaftliches Interesse genutzt. ... Muss ich im Rahmen einer Abmahnung vom Original-Domain Inhaber: - trotz obiger Umstände eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben? - die Domain für den Original-Domain-Inhaber kostenfrei freigeben?