meine elternhaben ein berliner testament aufgesetzt. sich also gegenseitig als alleinerben eingesetzt. schlußerben sind nmein bruder und ich. nac1,5 Jahre nach dem tod meines Vaters kam es zum familienstreit.ich suchte einen anwalt auf und ersuchte meiene Mutter um den Pflichtteil.statt des Pflichtteils erhielt ich einen brief von ihrem Anwalt, mit inhalt wie ich über haupt darauf käme was geerbt zu haben. ... Das Berliner testamententhielt keine Jastrowsche Formel oder ähnliches.ein pflichtteil ist nur schwer auszuhebeln.ich klagte den pflichtteil ein, und der gegnerische anwalt legte das mandat prompt nieder. ... Kurz zusammengefast haben sich meine eltern gegenseitig zu alleinerben eingeetzt und so die normale erbfoilge umgangen, n ausser mir erbt noch mein bruder,. aber wer nun wieveuil bei einer zgewinngehe, und ohne gütertrennung. somit existieren im grunde 3 erben, meine Mutter als alleinerbin,mein bruder und ich als Schlußernben in einer erbengemeinschaft.