1. Das Testament scheint Ihre Mutter (B) als Haupterbin und Ihren Bruder (C) als Nacherben einzusetzen. Da Ihre Mutter das Erbe ausgeschlagen hat, könnte Ihr Bruder (C) an ihre Stelle treten. Sie (D) sind im Testament nicht erwähnt, was bedeutet, dass Sie keinen Anspruch auf einen Pflichtteil haben, es sei denn, Sie sind pflichtteilsberechtigt und das Testament schließt Sie nicht ausdrücklich aus. Der wirre Zusatz im Testament könnte möglicherweise angreifbar sein, aber das hängt von der genauen Formulierung und dem Kontext ab. Die unterschiedliche Frist für Ihren Bruder im Ausland (6 Monate) und für Sie im Inland (6 Wochen) ist gesetzlich so geregelt und kann nicht geändert werden.
2. Das Amt hat Sie korrekt angeschrieben, da Sie als potenzieller Erbe in Betracht kommen, nachdem Ihre Mutter das Erbe ausgeschlagen hat. Die Fristen sind gesetzlich festgelegt: 6 Wochen für Inländer und 6 Monate für im Ausland lebende Personen. Ihr Bruder hat aufgrund seines Auslandsaufenthalts eine längere Frist, was gesetzlich vorgesehen ist.
3. Sie können das Erbe innerhalb der 6-Wochen-Frist ausschlagen, um ein negatives Erbe zu vermeiden. Eine notarielle Ablehnung ist ratsam, um rechtliche Sicherheit zu haben. Ihr Bruder kann seine Entscheidung innerhalb seiner Frist treffen. Sie können den Vorteil der längeren Frist Ihres Bruders nicht verhindern, da dies gesetzlich geregelt ist.
4. Die Klärung der finanziellen Transaktionen, wie der Kauf einer Wohnung für den Taxifahrer, könnte innerhalb der Fristen schwierig sein. Es wäre ratsam, schnellstmöglich Informationen und Belege zu sammeln, um den Nachlasswert zu bestimmen.
5. Sie können die Zeit nutzen, um die Sachlage zu klären, aber es ist wichtig, dass Sie die Frist zur Ausschlagung des Erbes einhalten, wenn Sie das Erbe nicht antreten möchten. Ein Schriftstück vom Amt kann Ihnen helfen, Informationen zu sammeln, aber es ersetzt nicht die rechtzeitige Ausschlagung des Erbes.
6. Taktisch sollten Sie schnellstmöglich klären, ob es sich lohnt, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Da Ihr Bruder eine längere Frist hat, sollten Sie sich auf die Frist von 6 Wochen konzentrieren. Wenn unklar ist, ob es etwas zu erben gibt, und Sie das Risiko eines negativen Erbes vermeiden möchten, ist die Ausschlagung eine sichere Option.
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
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Ich kann also nicht, aufgrund des Testamentes, nach meinem Bruder positionieren und somit erst in 6 Monaten "dran" sein? Ich muss mich jetzt also auf jeden Fall innerhalb von 6 Wochen festlegen?
Was passiert dann wenn mein Bruder nichts macht nach den 6 Monaten, kann man dann sich vielleicht irgendwie berufen dass man nach Testament ja eigentlich erst jetzt dran wäre eine Entscheidung zu treffen?
Ja, Sie müssen sich innerhalb der 6-Wochen-Frist festlegen, ob Sie das Erbe ausschlagen möchten oder nicht. Diese Frist beginnt mit der Kenntnis des Todesfalls und der Eröffnung des Testaments. Da Sie im Inland sind, gilt für Sie die 6-Wochen-Frist, unabhängig davon, dass Ihr Bruder im Ausland eine längere Frist von 6 Monaten hat.
Wenn Ihr Bruder nach den 6 Monaten nichts unternimmt, bleibt die Ausschlagung des Erbes durch Sie dennoch wirksam, sofern Sie diese innerhalb der Frist erklärt haben. Die Frist zur Ausschlagung ist nicht verlängerbar und beginnt mit der Kenntnis des Erbfalls und der Berufung zum Erben, wie in den §§ 1942 ff. BGB geregelt. Es gibt keine Möglichkeit, sich darauf zu berufen, dass Sie erst nach Ihrem Bruder an der Reihe wären, da die Frist für die Ausschlagung unabhängig von der Reihenfolge der Erben im Testament ist.