Gerne beantworte ich ihre Anfrage wie folgt:
(1) Sie können in jedem Fall Maßnahmen gegen das eigenmächtige Vorgehen ihres Bruders unternehmen. In erster Linie kommt es in Betracht, für ihre Mutter eines Betreuer zu bestellen der insbesondere das Vermögen überwacht und schützt. Sollte ihr Bruder sich widerrechtlich am Geld seiner Mutter bereichert haben, könnten eventuell Schadensersatzansprüche in Betracht gezogen werden.
(2) Im Detail hängen ihre erbrechtlichen Ansprüche vom genauen Wortlaut des Testamentes ab. Sollte Ihnen tatsächlich nur das Bargeld als Nacherbe vererbt worden sein, kommt beispielsweise ein Zusatzpflichteilsanspruch gegen ihren Bruder in Betracht, siehe § 2305 BGB
.
(3) Sofern ihre Mutter nach dem Wortlaut des Testamentes Vorerbe und Sie Nacherbe sind, kommt beispielsweise eine Sicherung ihres Nacherbes in Form einer zwangsweisen Sicherheitsleistung gemäß § 2128 BGB
in Betracht.
Abschliessend empfehle Ich Ihnen, insbesondere aufgrund der Höhe der Vermögenswerte, sich dringend zur genauen Prüfung an einen Anwalt ihres Vertrauens zu wenden, da ohne eine detaillierte Überprüfung des Testamentes keine abschliessende Einschätzung des Sachverhaltes möglich ist.
Gerne stehe ich Ihnen, unter Anrechnung des hier fälligen Honorares, auch dazu zur Verfügung.
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