Schadensersatz gegen Krankenhaus oder gegen Träger
beantwortet von
Rechtsanwalt Serkan Kirli / Köln
Fall: Behandlungsfehler erfolgt im Marienhosptal Gelsenkirchen GmbH, Träger ist St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH. Bei einer Klage auf Schmerzensgeld infolge eines Behandlungsfehlers ist richtiger Beklagter dann das "behandelnde" Krankenhaus (Besonderheit: GmbH) oder der Täger? Vielen Dank für die Antwort. ...