Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Anfrage unter Beachtung Ihres Einsatzes und Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworten:
Nach dem von Ihnen dargelegten Sachverhalt haften Sie als Hersteller unter den Bedingungen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) und nach § 14 ProdHaftG
ist eine Haftung nicht abdingbar.
Wenn das Produkt allerdings entgegen Ihrer Produktbelehrung verwendt wird, dann trifft Sie wohl keine Hafutng, wenn die Belehrung un Beschreibung klar und deutlich ist.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Betriebswirtin (HWK)
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E-Mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de
www.anwaltskanzlei-sperling.de
www.scheidung-deutschlandweit.de
www.vorsorgeverfuegungen.info
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Diese Antwort ist vom 26.02.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Rückfrage vom Fragesteller
26.02.2012 | 18:40
Kann ich die Haftung für Folgeschäden umgehen, z.B.wenn ich die Allradsteuerung als Bausatz verkaufe.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
26.02.2012 | 18:44
Wie bereits mitgeteilt, kommt dies dann auf die genaue entsprechende Produktbeschreibung an, d.h. für was es verwendet werden darf und für was nicht.