SchwarzArbG
beantwortet von
Rechtsanwalt Mikio Frischhut / Nürnberg
Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um Folgendes: Ein selbständiger Maler erhält über Dritte ( gemeinsame Bekannte sowohl des Handwerkers als auch der vermeintlichen Auftraggeberin) den Auftrag für das Renovieren ( Tapezieren, Streichen ) einer zu beziehenden Wohnung - die Wohnungsmieterin stimmt zu und hierfür werden bei Wohnungsbesichtigung 350.- OHNE Rechnung vereinbart. Der Mal ...