Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Der Begriff "Wein.Wind.Stille" ist nicht unterscheidungskräftig genug, da es nur eine Aneinanderreihung von Substantiven ist, die nahezu überall einschlägig sind.
Wenn der Ortsname hinzugefügt wird, ist die Unterscheidungskraft hingegen mehr als ausreichend. Jedoch benötigen Sie die ausdrückliche Zustimmung der Gemeinde.
Die Klage 41 wäre in der Tat einschlägig.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
23. November 2015
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15:13
Antwort
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