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Markenschutz

| 23. November 2015 13:00 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

in unserer kleinen Gemeinde verwenden wir zur Förderung der touristischen Aktivitäten Begriffe, die wir schützen wollen. Ist der Begriffe "Wein.Wind.Stille" hinreichend unterscheidungskräftig um markenfähig zu sein. Wenn nein, könnte dies erreicht werden, in dem der Ortsname hinzugefügt wird, also "Wein.Wind.Stelle.<Ortsname>."? Wenn der Begriff markenfähig ist, ist er als Marke, Klasse 41 zu beantragen?

Vielen Dank.

Beste Grüße
Bardolino

23. November 2015 | 15:13

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Der Begriff "Wein.Wind.Stille" ist nicht unterscheidungskräftig genug, da es nur eine Aneinanderreihung von Substantiven ist, die nahezu überall einschlägig sind.

Wenn der Ortsname hinzugefügt wird, ist die Unterscheidungskraft hingegen mehr als ausreichend. Jedoch benötigen Sie die ausdrückliche Zustimmung der Gemeinde.

Die Klage 41 wäre in der Tat einschlägig.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 23. November 2015 | 15:19

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Herzlichen Dank für die eindeutige Antwort. Ich bin sehr zufrieden mit Ihrem Service.

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