Guten Tag,
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:
Der Hauptvertrag zwischen Bauherr (B) und Hauptunternehmer (H) kann durch einen Übernahmevertrag zwischen H und dem Subunternehmer (S) übernommen werden, wenn B dieser Übernahme zustimmt.
Im Übernahmevertrag muss geregelt werden, dass S anstelle von H in den Vertrag mit B eintritt, dass H als ursprünglicher Vertragspartner ausscheidet.
Ferner muss geregelt werden, was mit etwaig bereits entstandenen Ansprüchen zwischen B und H geschieht, ob bereits entstandenen Forderungen zwischen B und H ebenfalls mit übergehen oder nur zukünftig fällig werdende Ansprüche.
Sobald S mit Zustimmung von B den Vertrag übernommen hat, spielt eine mögliche Insolvenz von H für dieses neue Vertragsverhältnis keine Rolle mehr.
Sicherlich wird es in den Weiten des Internets Mustervorlagen für solche Verträge geben. Allerdings ist die individuelle Ausgestaltung auf jeden Fall vorzuziehen, weil nur so die individuellen Fragen geklärt und geregelt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
24. November 2015
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09:24
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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Rückfrage vom Fragesteller
24. November 2015 | 09:41
Welche Bedeutung hätte eine zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannte Insolvenz von H ?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
24. November 2015 | 10:54
H könnte dann nicht wirksam einen solchen Übernahmevertrag abschließen, weil in diesem Fall der Insolvenzverwalter die Geschäfte führen muss.