Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Mit den Steuervorauszhalungen, welche Ihr geschiedener Gatte leistete, erfüllt er vollständig Ihre Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt. Entstehende Erstattungsbeträge stehen demzufolge zivilrechtlich auch Ihrem Ehemann zu.
Wenn Sie nun "drohen" keine "vernünftige" Steuererklärung mehr zu machen, dann drohen SIe also, Ihrem Gatten einen Schaden dadurch entstehen zu lassen, dass Sie ihn final höhere Einkommensteuerzahlungen leisten lassen, als das nötig wäre. Hieraus könnten sich Schadenersatzverpflichtungen Ihres Mannes Ihnen gegenüber ergeben, da dieser wirtschaftlich vollständig Ihre Steuerlast trägt.
Und abschließend - Ja - schon mit einer Rente von 1.900,00 EUR müssten Sie, sofern kein atypischer Sonderfall vorliegt, steuerpflichtig sein, da lediglich ein Grundfreibetrag von ca. 8.500 EUR besteht (jedes Jahr leichten Veränderungen unterworfen).
Im Übrigen klingt das so, als würde hier alles richtig laufen (Anlage U, Angabe der Steuervorauszahlungen).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich verstehe Sie nicht. Ich habe nicht gedroht, keine vernünftige Steuererklärung zu machen. Ledliglich werde ich nicht das ganze Jahr akribisch alle Belege sammeln über entstandene Hauskosten. In den ersten 4 Jahren nach der Scheidung habe ich auch Scheidungskosten geltend gemacht. Was hat mein gesch. Ehemann damit zu tun, es waren allein m e in e Ausgaben.Ebenfalls ist mir nicht klar, warum mein Mann zusätzlich zum Unterhalt noch 3.000, euro Sachleistung angegeben hat, die ich nie erhielt.
Da ich die Steuererklärung nicht kenne, kann ich hierzu keine Strellung nehmen. Es ist zwar richtig, dass es Ihre Ausgaben waren, aber Ihre Steuerlast wurde doch allein von Ihrem Ehemann vorfinanziert. Allein. Von daher kann ich Ihre Einwändwe hier nicht ganz nachvollziehen.