WEG Stellplätze widerrechtlich belegt
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Sachverhalt: WEG bestehend aus einer Familie mit zwei Mal 430/1000 Bruchteil sowie zwei vor sechs Jahren eingesteigerten gewerblichen Kellereigentümern mit je 70 Bruchteil. Eine Doppelgarage im Sondereigentum der Familie, davor zwei Stellplätze im Gemeinschaftseigentum. Die Stellplätze erstrecken sich von der Garage bis zur Straße und bieten damit zwei Fahrzeugen Platz. Der mittels dreistufi ...