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nießbrauchrechts von meinem schwiegereltern

| 23. November 2015 16:06 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Anne Schmidt-Fröhlich

1983 hat mein schwiegervater seinen kindern wald ,wiesen und ackerland überschrieben und ein nießbrauchsrecht auf den wald festgelegt.mein schwiegervater ist 2003 verstorben und meine schwiegermutter ist seit 3 jahren in einem pflegeheim nach schlaganfall wo sie nicht mehr viel mit bekommt.mein mann ist im mai diesen jahres an krebs verstorben.jetzt habe ich und mein sohn ja den wald usw.geerbt.wir können jetzt das ganze land verkaufen aber wie ist das mit dem nießbrauchsrecht.besteht das noch für meine schwiegermutter oder ist es nach dem tod meines schwiegervaters erloschen.meine schwiegermutter hat einen ihrer söhne als betreuer.muss er zustimmen,wenn ich das land verkaufen will.wie kann man das nießbrauchsrecht löschen.können sie mir helfen.

Sehr geehrte Mandantin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das Nießbrauchsrecht ist mit dem Tod des Schwiegervaters erloschen, § 1061 BGB . Mit dem Ableben des Schwiegervaters wurde somit das Grundbuch unrichtig. Es ist also in Abteilung II mit einem Nießbrauchsrecht belastet, das de facto nicht mehr besteht.

Sie als Eigentümergemeinschaft bzw. Erbengemeinschaft haben jetzt Interesse, es zu löschen, um die Liegenschaften unbelastet z.B. verkaufen zu können. Damit es jetzt beseitigt werden kann, teilen Sie dem Grundbuchamt das Versterben des Schwiegervaters mit, § 23 GBO (Grundbuchordnung). Wenn keine Ansprüche aus dem Nießbrauch mehr bestehen, ist es nicht erforderlich, dass Sie als Erbengemeinschaft (Sie, Sohn und Schwiegermutter) die Löschung des Nießbrauchs beim Grundbuchamt bewilligen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 25. November 2015 | 07:26

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