Ich möchte jetzt von ihnen gerne wissen, was mich schlimmstenfalls an Sanktionen durch die Arbeitsagentur erwartet, wenn ich meinen lange geplanten, bezahlten und teuren, etwas über drei Wochen liegenden aussereuropäischen Urlaub AUCH DANN antrete, wenn die Arbeitsagentur mir diesen dann Ende Dezember/Anfang Januar doch verweigert, weil man mich beispielsweise gleich wieder vermitteln möchte etc. Die "Kannbestimmung" einer Zustimmung zum Urlaub mir bekannt, mir ist auch bekannt, dass ich mich dann selbst weiter kankenversichern müsste (Urlaubsabwesenheit über drei Wochen) Könnte das Amt, bzw. der zuständige Sachbearbeiter mich deswegen massiv sanktionieren oder kann da nicht viel passieren? Was hätte ich auch dann zu erwarten, wenn ich beispielsweise im Urlaub länger erkrankte?