Kündigung Arbeitsvertrag, Nichteinhaltung Kündigungsfrist, Vertragsstrafe
vom 23.6.2021
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
In meinem Arbeitsvertrag steht folgende Klausel bezüglich Vertragsstrafe: "Der Arbeitsnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für einen durch ihn verursachten Vertragsbruch bis zum Ende der Probezeit und einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. ... Der Vertrag wurde bereits ordentlich gekündigt. ... Ist die Klausel für die Vertragsstrafe mit dieser Formulierung wirksam?