WEG - Vollmacht für Versammlung
vom 20.5.2013
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jana Michel / Ebermannsdorf
Ein Wohnungseigentum steht mehreren Berechtigten gemeinsam zu. Das Wohnungseigentum (eine Einheit im Grundbuch) gehört gemeinschaftlich dem Vater und dem Sohn zu oder beispielsweise zwei Freunden. In der Versammlung wird eine Vertretungsvollmacht vorgelegt, in der nur EINER der beiden Eigentümer / Berechtigten unterschrieben hat. Wie ist nun mit der Vollmacht insgesamt für den Versammlung ...